1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder per Email erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung zustande, den Huckepack in angemessener Frist erklären muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung persönlich erfolgt und die Anmeldebestätigung nicht auf andere Personen übertragbar ist.
1.2. Die Anmeldungen werden von Huckepack nach zeitlichem Empfang bearbeitet.
1.3. Sie erhalten einen kurzen Fragebogen zum Reisegast, damit sich unsere Begleiterteams auf die besonderen Bedürfnisse der Gäste vorbereiten können. Bitte schicken Sie diesen Fragebogen innerhalb von 14 Tagen zurück.
2. Zahlungen
2.1. Mit dem Erhalt der Reisebestätigung ist eine in der beiliegenden Rechnung angegebene Anzahlung (20%) innerhalb von 14 Tagen fällig, der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.
2.2. Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, können ggf. Zuschüsse durch die Pflegekasse erhalten.
3. Preis- und Leistungsänderungen
3.1. Eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse können eine geringfügige Preisänderung nach sich ziehen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, von der Reise zurückzutreten.
3.2. Der Umfang der Reise ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Programmheftes. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und vor Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung am Programm vorzunehmen. Darüber werden Sie rechtzeitig unterrichtet.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann mündlich oder schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei Huckepack.
4.2. Tritt ein Reisegast von dem Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, wird Huckepack als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand und die ihr entstehenden Kosten eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornokosten verlangen:
a) bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Reisepreises
b) vom 55. bis 39. Tage 30% des Reisepreises
c) vom 38. bis 29. Tage 40% des Reisepreises
d)vom 28. bis 9. Tage 60% des Reisepreises
e) ab dem 8. Tag, sowie bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung den gesamten Reisepreis.
4.3. Falls ein Reisegast die Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises.
5. Rücktritt durch Huckepack
5.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen für eine Reise nicht erreicht, ist Huckepack bis zum 60. Tag vor Reisebeginn berechtigt, die Reise abzusagen. Die bereits geleisteten (An)zahlungen erhält der Reisegast unverzüglich in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Reisegast nicht zu.
5.2. Huckepack kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn bei der Anmeldung keine vollständigen Angaben zur Behinderung gemacht wurden oder der Reisegast die Veranstaltung auf Dauer stört, so dass eine weitere Teilnehme für die restliche Reisegruppe nicht mehr zumutbar ist. Huckepack steht in diesem Fall der volle Teilnehmerbetrag eventuell ersparter Aufwendungen zu. Gegebenenfalls notwendig werdende zusätzliche Rückreisekosten gehen zu Lasten des betreffenden Reisegastes.
6. Allgemeine Hinweise
6.1. Die Reisebegleitung erfolgt durch qualifiziertes bzw. erfahrenes Personal. In der Regel beträgt der Betreuerschlüssel 1:4, d.h. ein Reisebegleiter steht jeweils 4 Reisegästen zur Verfügung. Eine intensivere Begleitung ist nach Absprache möglich.
6.2. Der Reisepreis umfasst in der Regel die Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Eintritte, Zwischenmahlzeiten u.ä. sind nicht im Reisepreis enthalten. Für Reiserücktritts-, Reisehaftpflicht- und Auslandsreiseversicherungen kann Huckepack vermittelnd tätig werden.
6.3. Das Mitführen von medizinischen Hilfsmitteln sowie ein erhöhter Hilfebedarf (z.B. ständige Betreuung und Aufsicht für einzelne Personen, Komplettpflege, permanente Rollstuhlassistenz) können Mehrkosten verursachen, die vom Reisegast zu zahlen sind.
6.4. Während der Veranstaltung entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter ab. Ist der Teilnehmer nicht mit der Verwendung der Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.